Ein interessantes Urteil, das viele Gruppenleiter aufatmen lassen dürfte: Jugendleiter müssen ihre Schützlinge nicht immer beaufsichtigen, auch nicht bei z.T. gefährlichen Tätigkeiten wie Holzhacken – zumindest nicht bei älteren Jugendlichen. Im vorliegen Fall hatte ein Jugendlicher einem anderen Teilnehmer bei einer Finnland-Freizeit den Zeigefinger abgehackt. Zur Begründung zum Freispruch des Betreuers hieß es: Von einem Jugendlichen in diesem Alter kann nach Überzeugung des Gerichts erwartet werden, dass er die Gefahren des Holzhackens unabhängig von der Frage, wie lang der Axtstiel ist, kennt und sich dementsprechend umsichtig und vorsichtig verhält.
Den genauen Fall und das Urteil könnt Ihr beim Versicherungsjournal nachlesen.