Zu der in der Überschrift aufgeworfenen Frage hat der Deutsche Bundesjugendring als Dachorganisation der Jugendverbände eine eindeutige Stellungnahme veröffentlicht. Aus den einleitenden Worten auf dbjr.de:
Der DBJR macht in einer Stellungnahme ebenfalls deutlich, dass verpflichtende Führungszeugnisse für alle Ehrenamtlichen in der Jugendverbandsarbeit – analog der Führungszeugnispflicht für hauptberufliche Fachkräfte im § 72a SGB VIII – kein geeignetes Mittel der Prävention sexualisierter Gewalt sind, sondern kontraproduktive Wirkungen entfalten können.
Die vollständige, sehr interessante Stellungnahme kann man hier nachlesen: