Der LJR Baden-Württemberg bietet auf seiner Webseite die Arbeitshilfe „Recht haben.“ zum Download an. Sie will Jugendleitern in der Jugendarbeit einen Überblick über die Rechtslandschaft verschaffen, in der sie sich bewegen, wenn sie die Verantwortung für eine Gruppe übernehmen. Interessierte finden hier eine Zusammenstellung ihrer rechtlichen Pflichten in der Arbeit mit Gruppen.
Erfahrungen zeigen, dass die heutige Rechtsprechung nicht mehr verlangt als das, was von Jugendleitern mit gesundem Menschenverstand erwartet werden kann. Aber es ist sinnvoll und gut, über die relevanten Rechtsgebiete informiert zu sein, um den eigenen Handlungsspielraum zu kennen und nicht aus Unwissenheit in Konflikte mit dem Gesetz zu geraten. Gesetze geben auch in der Arbeit mit Jugendlichen den Rahmen vor, in dem wir uns bewegen, auch in einer Freizeitbeschäftigung wie der ehrenamtlichen Jugendarbeit.
Die Arbeitshilfe gibt es zum Download (pdf) auf der Homepage des Landesjugendrings.
Link tut nicht
Danke für den Hinweis. Der Link ist nun korrigiert.