Im Ferienlager und auch in den Gruppenstunden entstehen reihenweise Fotos. Sie portraitieren eure Arbeit als Jugendleiter und die gemeinsamen Erlebnisse eurer Gruppe. Dank Smartphone und Kameras entstehen in einer Woche Ferienlager schon mal schnell mehrere tausend Fotos. Doch was dürft ihr eigentlich mit den Fotos machen?
Was ist erlaubt? Und welches Einverständnis müssen Teilnehmer und Eltern geben, dass die Bilder veröffentlicht werden können? Ich versuche mich in diesem Artikel diesen Fragen zu nähern. Alle Angaben dabei ohne Gewähr. Am Ende des Artikels findet ihr auch hilfreiche Linktipps für weitere Informationen.
Recht am eigenen Bild
Wollt ihr die aufgenommen Freizeit auf eurer Webseite, auf Instagram, im Schaukasten oder im Pfarrbrief zur Dokumentation veröffentlichen, müssen alle Personen, die abgebildet wurden, dem zustimmen. Denn: die Ablichtung einer Person greift in deren Persönlichkeitsrechte ein. Am besten dokumentiert ihr die Zustimmung im Rahmen eines Ferienlagers oder einer Gruppenstunden-Reihe schriftlich. Bei Kindern und Jugendlichen müssen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten zustimmen. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren können dies die Jugendlichen auch selbst tun. Hier bietet es sich also an, dass sie zusätzlich zu den Eltern/Erziehungsberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben.
Ausnahmen gibt es laut §23 Kunsturheberrechtsgesetz bei Stars, Promis und Personen des Zeitgeschehens, wenn die Personen nicht im Mittelpunkt des Bildes stehen (sie also Beiwerk sind), oder wenn es sich um öffentliche Versammlungen handelt, bei denen ebenfalls wieder einzelne Personen wieder nicht besonders hervorgehoben werden. Regelungen, bei denen ab einer bestimmten Personenzahl die Abbildung erlaubt ist (oft geistert “ab 7 Personen” herum) gibt es nicht! Soweit eine Zusammenfassung, die die rechtliche Regelungen nur grob zusammenfasst.
Eine Ausnahme kann der Austausch der Bilder unter den Teilnehmern sein, da dies nicht öffentlich ist. Ausnahme von der Ausnahme: Auf Facebook werden Bilder generell öffentliche gemacht, da Facebook das Recht am Bild erhält. Gleiches gilt auch bei den meisten anderen sozialen Medien.
Lösungsansatz
Wenn ihr euch bei der Nutzung und Veröffentlichung absichern wollt, solltet wie erwähnt ihr eine schriftliche Einverständniserklärung einholen. Diese Erklärung sollte deutlich machen, wofür die Bilder genutzt werden. Macht euch also vorab Gedanken, an welcher Stelle die Bilder genutzt werden sollen – und ganz bewusst auch an welcher nicht. Insbesondere soziale Medien sollten hier klar kommuniziert werden, damit sich Eltern und Teilnehmer ein Bild davon machen können, wo die Bilder landen und verbreitet werden. Räumt den Eltern und Teilnehmern auch ein Widerrufsrecht ein – und entfern die Bilder dann auf Widerruf.
Eine solche Einverständniserklärung sollte nicht zu allgemein gefasst sein. Es ist ratsam, für jedes Ferienlager beispielsweise eine einzelne Einverständniserklärung auszufertigen und das Einverständnis einzuholen, da Eltern nur so erfassen können, was mit den Bildern geschieht. Und ihr habt die Chance, neue Medien konkret auch in die Erklärung aufzunehmen. Dies kann euch hinterher Diskussionen mit verärgerten Eltern ersparen.
Eine Vorlage für eine solche Erklärung stellt beispielsweise die DPSG auf ihrer Webseite zur Verfügung.
Stimmen Erziehungsberechtigte nicht zu, solltet ihr auf jeden Fall eure Fotografen im Ferienlager darüber aufklären und sie bitten, das Kind nicht abzulichten. Zusätzlich solltet ihr am Ende des Lagers die Bilder vor der Veröffentlichung oder Verbreitung kontrollieren und Bilder, auf denen eine Person ohne Zustimmung abgelichtet ist, löschen.
An dieser Stelle gehe ich nicht aus das Thema Urheberrecht ein. Auch dieses solltet ihr jedoch beachten und findet dazu im folgenden Abschnitt mehr Informationen.
Weiterführende Links
- Bild- und Urheberrecht bei jugendnetz-berlin.de
- “Kinder haben Rechte – auch bei der Mediennutzung!” von SCHAU HIN!
- Handreichung “Datenschutz und Bildrechte in der DPSG”
Dieser Artikel ist im Rahmen der Blogparade “Kinderfotos im Netz” von ‘SCHAU HIN!’ entstanden. Mehr Beiträge dazu findet ihr auf der verlinkten Seite sowie in sozialen Medien über den Hashtag #medienmomente.
Super Beitrag zur Blogparade! Ich habe ihn sehr interessiert gelesen
Die meisten Beiträge befassen sich dann doch mit der Elternsicht. Dass man auch für nicht-eigene-Kinder zuständig sein kann, wurde dabei (nicht nur von mir) vergessen. Dabei ist das Thema Kinderbilder für “fremde” Kinder wesentlich schwerer zu handhaben, als für die Eigenen.