Alkohol im Ferienlager – Wie damit umgehen?

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Ist Alkohol im Ferienlager erlaubt? Eine Frage, die ich schon oft gehört und diskutiert habe. Auch die Suchanfragen hier im Blog zeigen, dass das Thema offenbar immer noch relevant ist. Ich versuche in diesem Artikel, das ein wenig aufzudröseln. Dabei ist mir eine Unterscheidung wichtig: Es sollte unterschieden werden zwischen Alkohol für Teilnehmer*innen und Alkohol für Jugendleiter*innen. Und: Gesetzliche Bestimmungen des Jugendschutzes sind immer einzuhalten und stehen aus meiner Sicht nicht zur Diskussion.

Alkohol für Teilnehmer*innen

Hier gleich die erste Wiederholung. Das Jugendschutzgesetz gibt hier eindeutig vor: Kein Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahren. Das sollte soweit klar sein. Wenn ihr Teilnehmer*innen habt, die älter sind, erst dann sollte die Diskussion überhaupt aufkommen. Schwierig wird es natürlich dann, wenn ihr Gruppen mit Teilnehmer*innen habt, die teilweise 16 und älter und teilweise jünger als 16 sind. Ich würde hier immer empfehlen, dass ein Alkoholkonsum im Rahmen eures Ferienlagers nicht erlaubt ist – so vermeidet ihr Diskussionen. Schreibt dies in den Lagerregeln fest.

Wenn ihr in diesem Fall mitbekommt, dass eure Teilnehmer*innen dennoch Alkohol trinken, solltet ihr sofern einschreiten und den Alkohol konfiszieren. Regeln sind Regeln und diese sind einzuhalten. Gerade bei diesem Thema solltet ihr da streng sein und am besten auch vorab dies deutlich gegenüber Teilnehmer*innen und Eltern kommunizieren.

Alkohol für Jugendleiter*innen

Je strenger die Regeln für eure Teilnehmer*innen sind, was Alkohol angeht, umso deutlicher sollte auch kommuniziert sein, wie Jugendleiter*innen mit Alkohol umzugehen haben. In Diskussionen mit Teilnehmer*innen kommt sonst nur allzuschnell die Diskussion zwischen „ihr“ und „wir“ auf. In meinem Ferienlager läuft das nach den folgenden Grundsätzen: Alkohol wird nie vor Teilnehmer*innen konsumiert und ist auch so aufzubewahren, dass dieser möglichst unsichtbar für Teilnehmer*innen ist. Das heißt nicht, dass wir Alkohol verleugnen; er sollte aber einfach keine Bedeutung für Teilnehmer*innen haben. Das heißt auch, dass am Morgen auch keine Bierflaschen oder Kronkorken auf dem Platz oder am Lagerfeuer zu finden sein sollten. Und das heißt insbesondere auch: Die Folgen von Alkoholkonsum dürfen für die Teilnehmer*innen nicht spürbar sein (verkaterte Leiter, die verschlafen; Alkoholgeruch; …). Immerhin, und das ist für uns die Maxime, machen wir das Ferienlager in erster Linie für die Teilnehmer*innen – und nicht für durchzechte Nächte am Lagerfeuer.

Und auch bei Jugendleiter*innen gelten die Gesetze des Jugendschutzes!

Mehr dazu im Jugendleiter-Podcast

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Kommentare

  1. Hi Daniel,
    Wie sieht das rein rechtlich gesehen aus? Die Leitenden haben ja die Aufsichtspflicht und dürfen sie dann überhaupt Alkohol trinken? Oder reicht dass wenn 2 oder 3 nüchtern bleiben? (so haben wir das immer geregelt,damit auch jemand Auto fahren kann für Notfälle)

    • Hallo Patti,
      ich kann hier keine verbindliche Rechtsberatung geben – daher hier meine laienhafte Sicht auf deine Anfrage: Da die Aufsichtspflicht an das Team übergeben wird, brauchen aus meiner Sicht nicht alle Leiter nüchtern bleiben. Das heißt aber auch nicht, dass sich die anderen Leiter unermesslich betrinken sollten. Je nach Teilnehmeranzahl würde ich darauf achten, eine angemessene Anzahl an LeiterInnen nüchtern zu belassen. Das sollte auch abdecken, dass mind. 1 Leiter mit einem Kind ins Krankenhaus/zum Arzt fahren kann (+ ggf. ein Leiter der Kleingruppe) und ein (oder besser 2) weitere(r) Leiter am Platz weiter die Aufsicht wahrnehmen kann/können. Euere Regel finde ich daher sinnvoll, auch wenn mir 2 Personen ggf. zu wenig erscheint, wenn wirklich ein Notfall eintritt.

  2. Ich hab es immer so gehalten:
    Wenn ich von Teilnehmern erwarte, dass sie nix trinken, dann werde ich diese Forderung auch an mich als Leiter und an mein Team stellen.
    Damit sitzen alle im gleichen Boot und sind auf einem Level.

    Außerdem finde ich sollte es machbar sein, für den Dauer einer Freizeit mal nichts zu konsumieren.

    • Das halten wir auf unseren Freizeiten auch so. Gleiches Recht für alle. Egal ob ünter 16 oder über 18. Seither sind die Freizeiten auch entspannter. Das Team ist Leistungsfähiger… Und wer keine zwei Wochen auf Alkohol verzichten kann, sollte Mal über sein Suchtverhalten nachdenken. Das meine ich jetzt nicht abwertend oder verächtlich. Ich trinke selbst gerne ein Bierchen. Aber als Teamer kann ich auch Mal verzichten. Das stärkt auch die Glaubwürdigkeit.

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Autor*in

Daniel
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Hallo, schön, dass du hier vorbeischaust. Ich bin der Kopf hinter dem Jugendleiter-Blog und bin seit über 10 Jahren in der Jugendarbeit aktiv, habe viele Jahre einen Verband geleitet und blogge hier über meine Erfahrungen aus mehr als 100 Freizeittagen und 200 Gruppenstunden. Meine besten Spiele und Ideen sind als Bücher erschienen.

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