Als Verein rundum abgesichert: Was Vorstände und Jugendleiter über Versicherungen wissen müssen

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+ + + Dieser Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen entstanden – stellt aber keine Rechtsberatung dar + + +

Vereine brauchen andere Versicherungen als Privat- oder Geschäftskunden. Zwar existiert über den Träger in der Regel ein Basisschutz, doch der sichert nicht spezielle Veranstaltungen oder Gruppenreisen ab. Unklar ist oft auch, wie Fahrten für den Verein mit privaten PKWs versicherungstechnisch zu behandeln sind. Wie sieht der ideale Versicherungsschutz für Vereine aus?

Haftpflichtversicherung ist Standard

Das Versicherungspaket, das auf jeden Verein passt, gibt es nicht. Denn um einen Verein ordnungsgemäß abzusichern, ist die satzungsgemäße Tätigkeit des Vereins entscheidend. Hier ist festgelegt, welche Ziele und Aufgaben ein Verein hat, woraus sich die möglichen Risiken ergeben. So benötigt ein Fußball eine andere Deckung als ein Jugendclub, der regelmäßig Discoabende und Konzerte veranstaltet. Unabhängig vom Satzungszweck stellt die Vereinshaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung für jeden Verein dar. Der Gesetzgeber gibt diese Empfehlung sogar selbst ab, denn gemäß § 823 BGB ist jeder verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, der anderen während der Aktivitäten eines Vereins zugefügt wird.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn am Kuchenverkaufsstand eines Vereins jemand ausrutscht und sich dabei das Bein bricht. Oder an einer für ein Fest gemieteten Musikanlage eine Beschädigung auftritt. Je nach Profil eines Vereins kommen noch Unterkategorien der Haftpflichtversicherung infrage. So gibt es eine gesonderte Veranstalterhaftpflichtversicherung oder eine Vermögensschadenversicherung, die greift, wenn Vereinsgelder veruntreut wurden oder Fördermittel nicht fristgerecht beantragt wurden.

Diverse Formen der Rechtsschutzversicherung

Daneben sollte jeder Verein eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Denn gerade im Vereinsleben kommt es heutzutage vermehrt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher etwas, das zur Basisausstattung eines Vereins gehören sollte, denn Verfahrenskosten können, abhängig vom Verhandlungsgegenstand, richtig hoch werden.

Klassischer Fall für die Rechtsschutzversicherung wäre es, wenn vor Gericht Schadenersatzforderungen aufgrund einer Verletzung der Aufsichtspflicht geltend gemacht werden. Innerhalb der Rechtsschutzversicherung gibt es verschiedene Bausteine, die ein Verein gemäß seiner Bedürfnisse kombinieren kann. Wenn eine Gruppe Jugendlicher zelten war und durch ein Lagerfeuer einen Waldbrand ausgelöst hat, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, bei der ein spezieller Straf-Rechtsschutz greifen würde. Springt das Busunternehmen für die geplante Vereinsreise ab und es entstehen durch Beauftragung eines anderen Transportunternehmens höhere Kosten, wäre das ein Fall für den Vertrags-Rechtsschutz.

Beschäftigt ein Verein neben Ehrenamtlern auch Angestellte, könnte ein Arbeitsgerichts-Rechtsschutz sinnvoll sein. Verfügt der Verein über ein eigenes Clubheim, sind auch Gebäude- und Elementarversicherungen empfehlenswert. Die Kosten sind zwar höher als bei Versicherungen für Privatpersonen, doch immer noch günstiger, als ein neues Dach für das Vereinsheim zu bezahlen. Bei diesem Typ Versicherung handelt es sich also um eine Art Hausratversicherung für den Verein. Denn diese Gebäudeversicherung deckt auch Schäden an Inventar oder Sportgeräten ab.

Mit der richtigen Kfz-Versicherung gut unterwegs für den Verein

Verfügt ein Verein über eigene Fahrzeuge, muss für diese eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Bei einem Neuwagen sollte unbedingt eine Vollkaskoversicherung ins Auge gefasst werden. Daneben müssen die Mitglieder, die später die Fahrzeuge nutzen, vollständig der Versicherung angegeben werden, damit es im Schadensfall nicht zu Komplikationen kommt. Die Frage ist ob sich eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug lohnt.

Viele Ehrenamtler erledigen jedoch Fahrten und Besorgungen für den Verein mit dem eigenen Fahrzeug. Das Problem: Kommt es dabei zu einem selbst verursachten Unfall oder Schaden an dem Fahrzeug, muss die private Kfz-Versicherung des Ehrenamtlers einspringen. Mit einer Kfz-Dienstfahrt-Versicherung kann ein Verein dieses Risiko minimieren und das engagierte Mitglied vor privaten Kosten schützen. Diese Versicherung kann entweder nach gefahrenen Kilometern oder nach Anzahl der im Vertrag genannten Personen abgeschlossen werden, ein Vergleich lohnt sich für Vereine. Sie erstreckt sich nur auf private Fahrzeuge, aber nicht, wenn ein Ehrenamtler einen Transporter oder Bus steuert, den der Verein angemietet hat.

Die Vereinsarbeit mit Jugendlichen birgt viele Risiken

Von rechtlicher Seite her ist besonders die Arbeit mit Jugendlichen im Verein riskant. Denn die private Haftpflichtversicherung der Eltern deckt längst nicht jedes Risiko der Vereinsarbeit ab. Das fängt bei Veranstaltungen aller Art an und hört bei Gruppenreisen und Jugendfreizeiten auf.

Die normale Vereinstätigkeit ist in der Regel über den zuständigen Verband oder den entsprechenden Träger eines Vereins versichert. Dabei handelt es sich jedoch meist lediglich um eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung. Bevor besondere Aktivitäten anstehen, sollten Jugendleiter und Verantwortliche sich daher unbedingt bei dem zuständigen Verband oder Träger informieren, welche Risiken der vorhandene Basisschutz abdeckt. Aufgrund dieser Auskunft kann der Versicherungsschutz eines Vereins dann gegebenenfalls nachjustiert werden.

Jedoch sollte nicht in Panik verfallen und eilfertig ein Schutzbrief abgeschlossen werden, der mehrere, ergänzende Versicherungen bündelt. Diese Pakete gehen oft am tatsächlichen Bedarf eines Vereins vorbei. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für die Ehrenamtler selbst aus? Der Gesetzgeber hat das Ehrenamt gestärkt. Wer sich im Verein engagiert, wird daher automatisch von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt.

Allerdings mit der Einschränkung, dass er einer Tätigkeit nachgegangen ist, die dem Wohle anderer dient. Wartet ein Jugendleiter die Sportanlage und verunglückt dabei, ist das ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Ist er zum eigenen Vergnügen auf der Anlage unterwegs und es passiert etwas, sollte eine private Unfallversicherung vorhanden sein.

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Autor*in

Daniel
Daniel
Hallo, schön, dass du hier vorbeischaust. Ich bin der Kopf hinter dem Jugendleiter-Blog und bin seit über 10 Jahren in der Jugendarbeit aktiv, habe viele Jahre einen Verband geleitet und blogge hier über meine Erfahrungen aus mehr als 100 Freizeittagen und 200 Gruppenstunden. Meine besten Spiele und Ideen sind als Bücher erschienen.

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