Urheberrechtsantworten für Jugendarbeit

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Dürfen wir Liedtexte projizieren und Noten kopieren?

Wenn in Jugendgruppen, Ferienlagern, Freizeiten und anderen christlichen Veranstaltungen Lieder mit Beamern projiziert oder Notenzettel kopiert werden, braucht man als Veranstalter die Erlaubnis des Liedschreibers dazu. Um nicht jeden Songwriter oder Verlag einzeln anfragen zu müssen, gibt es dafür kostengünstige Pauschallizenzen. Die evangelische und katholische Kirche sowie die meisten Gemeindeverbände haben dafür entsprechende Rahmenverträge mit der CCLI Lizenzagentur und/oder der VG Musikedition (VGM). Es empfiehlt sich allerdings, bei Großveranstaltungen vorher abzuklären, bis zu welcher Besucherzahl die Lizenzen gelten und ob die genutzten Lieder abgedeckt sind.

Wichtig beim Projizieren oder Drucken von Liedzetteln ist, dass die vollständigen Urheberrechtsinfos enthalten sind.

Hier gibt’s mehr Informationen und ein Video zur Liedlizenz 

Deckt die GEMA denn nicht alles ab?

Nein. Denn die GEMA vergibt Lizenzen für die Aufführung, die Sendung oder das mechanische Vervielfältigen von Musikwerken. Sie nimmt aber nicht die Rechte der grafischen Vervielfältigung oder für das Sichtbarmachen von Liedern wahr. Eine Gemeinde und deren Jugendkreis, der durch die Lobpreisband oder das Abspielen von CDs Musik hörbar macht und dabei auch Lieder projiziert oder Liedblätter fotokopiert, muss sowohl Lizenzen von der GEMA als auch von der CCLI (oder unter Umständen von der VGM) erwerben.

Und wo bekommen wir die Liedtexte am einfachsten her?

Texte abtippen ist kein Vergnügen und Liedtexte aus dem Internet runterladen ist mit langer Sucherei verbunden – und oft auch nicht legal. Wer hier korrekt arbeiten möchte, dem ist mit der modernen SongSelect-Liederdatenbank der CCLI Lizenzagentur geholfen. Dort findet man sehr viele Liedtexte und zwar 100% legal. Die SongSelect-Webseite enthält auch Noten und Akkorde tausender christlicher Lieder, und viele Beamerprogramme können die Liedtexte ganz einfach importieren.

Gibt es auch eine Möglichkeit, Filmausschnitte legal zeigen zu dürfen?

Ja, auch dafür gibt es eine passende Lizenz. Denn Videos, DVDs oder Blu-rays sind nur für den privaten Gebrauch gedacht, darauf weisen auch die Copyright-Hinweise im Vorspann hin. Wenn in Jugendveranstaltungen ein Film gezeigt werden soll, wird dafür die Erlaubnis des Filmproduzenten benötigt. Diese bekommen christliche Organisationen und Gemeinden mit der CVL-Filmlizenz von der CCLI. Es sind die Filme von christlichen Produzenten sowie Hollywood-Filmstudios enthalten. Dazu gehören auch alle Filme von Disney, DreamWorks, ERF, SCM Hänssler, Warner Bros., und vielen mehr. Es brauchen keine speziellen DVDs ausgeliehen oder gekauft werden, sondern legal erworbene Medien dürfen mit dieser Lizenz genutzt werden.

Die Filmlizenz gilt für 12 Monate und man darf damit so viele Filme zeigen, wie man möchte. Und falls für eine Freizeit keine Jahreslizenz benötigt wird, kann für einzelne Events die CVL-Veranstaltungslizenz bestellt werden. Die Preise richten sich jeweils nach den Besucherzahlen.

Ausführlichere Informationen finden Sie auf der CCLI-Webseite im Rechte-ABC für Gemeinden unter www.CCLI.de/Rechte-ABC.

Die CCLI können Sie folgendermaßen kontaktieren:

CCLI Lizenzagentur
Bahnhofstr. 17
58507 Lüdenscheid

Tel.: 02351 671 72 32

www.CCLI.de

www.facebook.com/CCLILizenzagentur

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Autor*in

Christoph Stang
Christoph Stanghttp://www.ccli.de/
Christoph Stang leitet das deutsche Büro der CCLI Lizenzagentur in Lüdenscheid seit der Gründung im Jahr 2007. Oft referiert er über Urheberrecht in Gemeinden und schafft es dieses komplexe Thema für jedermann verständlich zu erklären. Christoph und seine Frau Bärbel haben seit Ende 1999 in England gelebt und dort in verschiedenen Projekten mitgearbeitet. Christoph Stang hat dabei 6 Jahre vollzeitig mit Noel Richards zusammen gearbeitet. Ihr letztes großes Projekt war „Calling All Nations“, ein Lobpreis- und Anbetungsevent das am 15. Juli 2006 im Olympiastadion in Berlin stattgefunden hat.

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