Wer eine Jugendleiter-Schulung mitmacht, wird sich dort standardmäßig und aus gutem Grund mit dem Thema “Recht” auseinandersetzen. In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, die rechtlichen Grenzen und Voraussetzungen zu kennen, um ohne Bedenken und mit größtmöglicher Absicherung mit der Zielgruppe arbeiten zu können. Denn wer weiß, auf was er achten muss, muss Sätze wie “In der Jugendarbeit steht man doch immer mit einem Bein im Gefängnis” nicht fürchten. Das Buch “Rechtsfragen in der Jugendarbeit” nimmt die oft vorhandene Unsicherheit bei Rechtsfragen zum Anlass und erklärt die wichtigsten Aspekte der folgenden Themen ausführlich:
- Aufsichtspflicht
- Haftung
- Versicherungen
- Sexualstrafrecht
- Jugendschutz
- Reisevertragsrecht
Jedes der Themen wird einleitend erklärt. Dabei geht es um die Frage, in welchen Situationen Jugendleiter mit diesem Rechtsgebiet in Kontakt kommen. Danach folgt – was auf den ersten Blick beim Durchblättern erst einmal abschreckend ist – der Text der relevantesten Gesetze. Diese lesen sich leider relativ zäh; nicht immer sind sie notwendig für das weitere Verständnis der Kapitel. Dennoch ist es gut, dass sie dort abgedruckt sind. Denn in vielen Fragen und Antworten, sowie Best Practive-Beispielen werden dann Situationen und Themen dargestellt und Fragen beantwortet, in die sich jeder Jugendleiter hineinversetzen kann. Wer dann noch einmal genau wissen möchte, wieso die Frage so beantwortet wurde, kann den Gesetzestext noch einmal zu Rate ziehen.
Sehr schön sind auch zwischen den einzelnen Themen die “Halten wir fest”-Boxen. In diesen wird die notwendigste Information in ein bis zwei Sätzen zusammengefasst.
Das Buch bietet einen guten und verständlichen Überblick über die Rechtsfragen, die einem als Jugendleiter betreffen können. Ich kann es jedem Haupt- und Ehrenamtlichen nur ans Herz legen.
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Hallo
Ich gehe davon aus, dass dieses Buch udndie Gesetze auf Deutschland zugeschnittem ist und nicht für die Schweiz. Ist das korrekt?
Freundliche Grüsse E. Schmid
Hallo, ja, die zitierten Rechtsquellen sind jeweils aus dem deutschen Recht entnommen.